Graf-Pflegevermittlung - Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) §1 AÜG
Herzlich Willkommen bei Graf - Pflegevermittlung Arbeitnehmerüberlassung
für Pflegekräfte und Einrichtungen
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für die Graf-Pflegevermittlung für Pflegekräfte und Einrichtungen UG Personal Überlassung nach §§1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) wurde von der Bundesagentur für Arbeit, Kiel am 03.11.2017 erteilt.
Wir haben uns darauf spezialisiert Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte ,Altenpfleger/in, Kranken und Gesundheits-Pfleger/in,sowie Pflegehelfer/in aus der Arbeitnehmerüberlassung schnell und kompetent aneinander zu bringen..
Wir kennen die Herausforderungen einer Pflegekraft, sowie die Anforderungen an eine zuverlässige Entleihung in den Einrichtungen.
Wir kennen unsere Mitarbeiter und ihre Stärken und kooperieren außerdem mit verschiedenen Pflegeeinrichtungen bundesweit.
Wir möchten, dass die Einrichtungen und die Pflegekräfte stets rundum mit unserer Arbeitnehmerüberlassung zufrieden sind.
Denn nur so kommt eine gute, dauerhafte und faire Zusammenarbeit zustande.
Wir freuen uns auf eine zukünftige Zusammenarbeit.
Ihre Graf-Pflegevermittlung